Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung (AGB)
§ 1 Geltung und Bedingungen
I. Lieferungen, Leistungen und sonstige Angebote des Unternehmens van Oosterum Langguth Personalberatung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, in dem sie dem Auftraggeber zugegangen sind.
II. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von van Oosterum Langguth Personalberatung abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt van Osterum, Langguth & Partner nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich schriftlich der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zugestimmt. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
III. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
I. Angebote van Osterum, Langguth & Partner sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung van Osterum, Langguth & Partner. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
II. Die im Angebot gemachten Angaben (Beschreibungen, Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen.
Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweise, Ausführungsfrist) ist unsere Auftragsbestätigung oder, soweit eine solche nicht vorliegt, unser Angebot maßgebend.
III. van Oosterum Langguth Personalberatung behält sich das Recht vor, zur Auftragserfüllung Dritte heranzuziehen.
IV. An sämtlichen von van Oosterum Langguth Personalberatung erstellten Unterlagen behält sich van Osterum, Langguth & Partner Eigentums- und Urheberechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von van Oosterum Langguth Personalberatung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet worden sind.
§ 3 Vergütung
I. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich van Osterum, Langguth & Partner an die in den Angeboten enthaltene Vergütung drei Monate ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von van Oosterum Langguth Personalberatung genannten Preise zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
II. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, durch van Osterum, Langguth & Partner sämtliche Informationen, die zur Berechnung der vereinbarten Provisionsansprüche notwendig sind, umgehend zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von van Osterum, Langguth & Partner sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. van Osterum, Langguth & Partner ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist van Oosterum Langguth Personalberatung berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
II. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist van Oosterum Langguth Personalberatung berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
§ 5 Gewährleistung
I. Der Auftraggeber muss van Oosterum Langguth Personalberatung Mängel, für die diese nach gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen haftet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
§ 6 Geheimhaltung
van Oosterum Langguth Personalberatung verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
I. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aus anderen Gründen sind sowohl gegen van Oosterum Langguth Personalberatung als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
II. Es obliegt dem Auftraggeber, die von van van Oosterum Langguth Personalberatung vorgeschlagenen Bewerbern unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheit der Branche daraufhin zu überprüfen, ob sie im Umfeld des Unternehmens und im Markt passen.
§ 8 Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann während eines Projektes von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Auftragnehmer behält sich bei eventuellem Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.
Sollte trotz einer Kündigung durch den Auftraggeber das Vertragsverhältnis zu dem durch Vermittlung van van Oosterum Langguth Personalberatung eingestellten Mitarbeiters zustande kommen, so behält die Provisionsabrede Wirksamkeit. Das Honorar wird in voller Höhe berechnet.
§ 9 Allgemeines
I. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
II. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Geschäftssitz van Osterum, Langguth & Partner als Gerichtsstand vereinbart; van Oosterum Langguth Personalberatung ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Firmen-/ Wohnsitzgericht zu verklagen.
III. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
IV. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt seine Wirksamkeit nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertrag-schließenden gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung so tritt an ihrer Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist. van Oosterum Langguth Personalberatung ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Hamburg, 01.05.2011



